Der Paritätische NRW

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Ein Mädchen wird bei der Arbeit am Computer in der Schule von einer Inklusionsassistenz unterstützt.

Inklusionsassistenz an Schulen: Geplante Kürzungen bedrohen die schulische Bildung von Kindern mit Behinderung

28.09.2023

In einem offenen Brief an die NRW-Schulministerin Dorothee Feller warnt die Lebenshilfe NRW, Mitgliedsorganisation im Paritätischen NRW, vor einem radikalen Einschnitt bei der inklusiven Schulentwicklung. Hintergrund sind geplante Kürzungen bei der Inklusionsassistenz im NRW-Landeshaushalt.

Kürzungen von 50 Millionen Euro befürchtet

In den im September 2023 vorgestellten Plänen sind anstatt 60 Millionen nur noch 10 Millionen Euro für die Finanzierung der Inklusionshelfer*innen vorgesehen. Damit kürzt das NRW-Schulministerium die Gelder noch während einer laufenden Evaluation der Unterstützung des Landes für Inklusionshelfer*innen.

Recht auf Bildung und Teilhabe wird eingeschränkt

Die Lebenshilfe NRW macht darauf aufmerksam, dass die Kommunen auf die Landesmittel zur Finanzierung der Inklusionsassistenz angewiesen sind. Kürzungen würden die Zerstörung vorhandener Strukturen bedeuten, die später mühsam wiederaufgebaut werden müssten. Sie warnt zudem vor den Auswirkungen auf Kinder mit Behinderung und ihre Familien. Ohne Inklusionsassistenz sei eine Teilnahme am Unterricht kaum oder sogar gar nicht möglich und so das Recht auf Bildung und Teilnahme nicht mehr gewährleistet. Die Schulen könnten dem Rechtsanspruch auf individuellen Unterstützungsbedarf der Kinder mit Behinderung nicht mehr gerecht werden.

Nicht kürzen, sondern stärken

Das Argument, zunächst die Ergebnisse der Evaluation abwarten zu wollen, ist für die Lebenshilfe nicht nachvollziehbar, denn ein notwendiges System müsse erst einmal mindestens aufrechterhalten werden. Im Grunde müsse es sogar gestärkt werden, wenn NRW dem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Anspruch der inklusiven Schulentwicklung gerecht werden will. Die Lebenshilfe fordert das NRW-Schulministerium daher auf, den Haushaltsentwurf für 2024 entsprechend nachzubessern und die notwendige Finanzierung für Inklusionsassistenzen vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.