Der Paritätische NRW

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Ein Mädchen mit Down-Syndrom vor einem bunten Hintergrund.

Teilhabe und Inklusion

Alle Menschen haben das Recht, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich nach ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen zu führen. Bei sozialpolitischen Konzepten für Menschen mit Behinderung standen jedoch lange allein die Versorgung und Fürsorge im Mittelpunkt. Mittlerweile ist das anders. So spielt der Begriff Teilhabe im Behinderungskonzept der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)“ zugrunde liegt, eine große Rolle. Die WHO definiert Teilhabe als „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Auch in Deutschland hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen: Durch das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurde die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung rechtlich und politisch gestärkt. Die Förderung von Selbstbestimmung und einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stehen im Vordergrund. Benachteiligungen sollen vermieden beziehungsweise ihnen entgegengewirkt werden. Das ist aber nur in einer inklusiven Gesellschaft möglich. Inklusion meint die Akzeptanz jedes Menschen in der Gesellschaft ohne Rücksicht auf individuelle Unterschiede oder Besonderheiten.

Recht auf Chancengleichheit für alle Menschen

Teilhabe und Inklusion sind für den Paritätischen NRW Grundsätze seiner Arbeit. Seine Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt beinhalten das Recht eines jeden Menschen auf gleiche Chancen zur Verwirklichung seines Lebens. Daher hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, aktiv und öffentlich wahrnehmbar an der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft mitzuwirken (siehe Leitsätze Inklusion). Nur wenn Inklusion für alle Menschen selbstverständlich ist, ist gleichberechtigte Teilhabe für alle gewährleistet.

Selbst entscheiden

Auf politischer Ebene setzt sich der Paritätische NRW für eindeutige rechtliche Regelungen und ausreichende Mittel ein, zum Beispiel zur Finanzierung von individuellen Unterstützungsleistungen. Er prüft, ob Gesetzesvorhaben den Gedanken der Inklusion erfüllen und die Teilhabemöglichkeiten der Menschen auch unmittelbar verbessern. Ein besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Einhaltung des Wunsch- und Wahlrechts, also darauf, dass die Menschen selbst darüber entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Ihm ist außerdem wichtig, dass die Menschen, um die es geht, bei allen Vorhaben selbst gehört und beteiligt werden. Durch seine Öffentlichkeitsarbeit fördert der Paritätische außerdem eine bessere öffentliche Wahrnehmung des Themas und will ein verstärktes Bewusstsein für Inklusion erreichen.


Zuordnung des Themas im Verband:

Fachbereich Teilhabe und Inklusion
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)

Ansprechperson

Thomas Müller
Thomas Müller
Fachreferent Teilhabe und Inklusion

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Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.

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