Mitglied werden
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei uns? Dann finden Sie hier die ersten Informationen zu Voraussetzungen, Aufnahme und Beitrag.
Die Voraussetzungen
Grundlage für die Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen ist die Satzung des Verbandes. Jede in Nordrhein-Westfalen in der Sozialarbeit tätige Organisation kann Mitgliedsorganisation des Paritätischen NRW werden, wenn sie insbesondere diese Voraussetzungen erfüllt:
- als mildtätig oder gemeinnützig anerkannt ist,
- keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört oder ihrem Selbstverständnis nach angehören sollte,
- bereit ist zur gegenseitigen Rücksichtnahme, Förderung und Ergänzung.
Die Aufnahme
Organisationen, die Mitglied im Paritätischen NRW werden wollen, können sich an den Paritätischen vor Ort (Kreisgruppe) oder die Landesgeschäftsstelle des Verbandes (Bereich Mitgliederförderung und -verwaltung) wenden. Die folgenden Unterlagen sollten Sie zur Verfügung stellen:
- kurzes Schreiben als formloser Aufnahmeantrag,
- Satzung,
- Gründungsprotokoll,
- aktueller Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug / aktuelle Stiftungsurkunde,
- aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung beziehungsweise Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes,
- vollständiges Verzeichnis der Vorstandsmitglieder / Gesellschafter*innen,
- kurzer Tätigkeitsbericht oder Darstellung der Aktivitäten,
- Anerkennungsbescheid nach § 75 SGB VIII (soweit vorhanden),
- Kosten- und Finanzierungsplan, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Jahresabschluss (soweit vorhanden).
Am Prozess des gegenseitigen Kennenlernens werden die örtliche Kreisgruppe sowie die jeweilige Fachgruppe des Landesverbandes beteiligt. Am Ende entscheidet der Aufsichtsrat über die Aufnahme in die Mitgliedschaft.
Ihre Organisation befindet sich noch in der Gründung? Kein Problem, der Bereich Mitgliederförderung und -verwaltung oder die Mitarbeitenden der Kreisgruppe bei Ihnen vor Ort beraten Sie gern!
Der Beitrag
Die Mitgliedsorganisationen tragen durch fachlich-organisatorische Zusammenarbeit sowie finanzielle Beiträge zum Bestand und zur Entwicklung des Verbandes bei.
Die Zusammenarbeit umfasst vor allem:
- die örtliche Zusammenarbeit in den Kreisgruppen,
- den fachlichen Austausch mit anderen Mitgliedsorganisationen in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen des Verbandes,
- die Mitarbeit in den Gremien des Landesverbandes, vor allem in der Mitgliederversammlung.
Der finanzielle Beitrag richtet sich nach der Art und Umfang Ihrer Organisation. Informationen zur aktuellen Beitragsregelung können per E-Mail im Bereich Mitgliederförderung und -verwaltung des Paritätischen NRW angefragt werden.