Schuldner*innenberatung
In NRW ist jede zehnte Person überschuldet. Während Schulden früher hauptsächlich ein Problem der unteren Einkommens- und Bildungsschichten war, ist es inzwischen in der Mittelschicht angekommen. Menschen, die überschuldet oder anderweitig in finanzielle Not geraten sind, finden Beratung und Begleitung in Schuldner*innenberatungsstellen und staatlich anerkannten Insolvenzberatungsstellen. Auslöser von Überschuldung sind insbesondere Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung sowie Familienzuwachs. Überschuldete Menschen leiden regelmäßig unter Ängsten und familiären Konflikten, sie sind häufiger krank und werden sozial ausgegrenzt.
Ganzheitliche Beratung und Begleitung
Charakteristisch für die Schuldner*innenberatungsstellen in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW ist, dass sie die betroffenen Menschen ganzheitlich beraten und begleiten. Überschuldung wird als persönliche soziale Notlage begriffen. Die Beratung beschränkt sich nicht nur auf die Regulierung der finanziellen Situation, sondern hat das Ziel, gemeinsam mit den Betroffenen eine individuell passende Strategie für den Umgang mit und die Bewältigung der sozialen Notlage zu erarbeiten. Einige Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW, wie die Schuldnerhilfe Bielefeld, bieten Schuldner*innenberatung als fachlich spezielles Beratungsangebot an. Daneben gibt es eine Reihe von Organisationen, die sie im Rahmen eines breiteren Leistungsfächers anbieten, wie beispielsweise das Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen in Köln.
Fach- und organisationsübergreifende Information
Da Überschuldung häufig auch in anderen Feldern der sozialen Arbeit ein Thema ist, etwa in der Straffälligenhilfe, in Betreuungsvereinen oder der Arbeitslosenberatung, ist dem Paritätischen NRW die fach- und organisationsübergreifende Information besonders wichtig. In Kooperation mit den anderen Wohlfahrtsverbänden in NRW bietet er spezielle Fortbildungsangebote zum Thema an.
Offenen Zugang gewährleisten
Die Schuldner*innenberatung in NRW wird im Wesentlichen kommunal sowie aus Sparkassenmitteln und Landesmitteln für die Verbraucherinsolvenzberatung finanziert. Die Finanzierung ist örtlich sehr unterschiedlich, mit der Folge, dass vielfach kein offener Zugang gewährleistet ist. So wird beispielsweise in einigen Kommunen Schuldner*innenberatung nur für Menschen finanziert, die Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beziehen. Der Paritätische NRW setzt sich für eine solide gesicherte Finanzierung sowie für den Ausbau präventiver Angebote und früher Hilfen ein. Auf Bundesebene wirbt er für einen Rechtsanspruch auf Schuldner*innenberatung, um einen flächendeckenden, offenen und vom Sozialleistungsbezug unabhängigen Zugang zu Schuldner*innenberatung für alle zu ermöglichen.
Zuordnung des Themas im Verband:
Fachbereich Schuldner*innenberatung
Fachgruppe Arbeit, Armut, soziale Hilfen, Europa (Fachgruppenleitung: Katja Schwarz)
Ansprechpersonen
Mehr Informationen
Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.