Betreuungsrecht
Wenn ein Mensch aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erhält er eine rechtliche Vertretung. Diese kann ehrenamtlich, zum Beispiel von Familienangehörigen, oder professionell von einer selbstständigen Betreuungsperson oder von einem Betreuungsverein übernommen werden. Die in der Regel bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelten Betreuungsvereine zeichnen sich durch eine hohe fachliche Kompetenz aus und haben bei der Arbeit stets das Wohl des betreuten Menschen im Blick.
Aufgaben reichen über die rechtliche Betreuung hinaus
Anders als selbstständige Betreuungspersonen haben Betreuungsvereine eine Vielzahl von Aufgaben, die über die rechtliche Betreuung hinausgehen. In einigen Kommunen übernehmen sie für die Betreuungsbehörden weitere Aufgaben, wie zum Beispiel Sachverhaltsermittlungen. Ihr gesetzlicher Auftrag und eine zentrale Aufgabe ist es, ehrenamtliche rechtliche Betreuungspersonen zu finden, zu qualifizieren und zu begleiten. Sie machen Öffentlichkeitsarbeit, organisieren Veranstaltungen und Fortbildungen und fördern den Austausch der ehrenamtlichen Betreuungspersonen. Sie beraten die Ehrenamtlichen, damit diese ihre Aufgabe gut ausfüllen können. Diese so genannte Querschnittsaufgabe dürfen nur sie übernehmen. Dafür erhalten die Betreuungsvereine eine Landesförderung, die aber nur einen Teil der Ausgaben deckt.
Hilfe bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten
Die Betreuungsvereine informieren außerdem über das Thema Vorsorge durch Vollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man im Falle einer Hilfsbedürftigkeit andere Personen mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten bevollmächtigen. Die Betreuungsvereine helfen bei der Erstellung von Vollmachten und beraten die Bevollmächtigten, wenn diese handeln müssen.
Arbeit der Betreuungsvereine stärken
Um die Struktur der Betreuungsvereine zu erhalten und eine Arbeit im Sinne der Menschen zu ermöglichen, setzt sich der Paritätische NRW für eine auskömmliche Finanzierung all ihrer Aufgaben ein. Er hat auch den Reformprozess des Betreuungsrechts begleitet, der zum Ziel hatte, das Recht auf Teilhabe und größtmögliche Selbstbestimmung der Betreuten zu stärken. Das neue Gesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist der Paritätische NRW eng in die Umsetzung der Reform auf NRW-Ebene einbezogen. Außerdem unterstützt der Verband seine Mitgliedsorganisationen, zu denen vor allem kleinere örtlich tätige Betreuungsvereine zählen, durch die Möglichkeit des regelmäßigen Austauschs bei der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit und Strukturen.
Zuordnung des Themas im Verband:
Fachbereich Betreuungsrecht
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)
Ansprechperson
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Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.