Frühförderung
Frühförderung ist ein niedrigschwelliges Angebot für Kinder von der Geburt an bis zu ihrem sechsten Lebensjahr mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeit. Die Förderung erfolgt in sogenannten Frühförderstellen. Ziel ist, Kinder unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen eine selbstständige Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies gelingt am besten, wenn die Förderung möglichst früh erfolgt und präventiv wirkt.
Zwei Arten von Frühförderstellen in NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Arten von Frühförderstellen: rein heilpädagogische und interdisziplinäre (IFF). Letztere bieten eine sogenannte Komplexleistung an, bei der heilpädagogische und medizinisch-therapeutische, ärztliche, psychologische, ergo- und physiotherapeutische sowie logopädische Maßnahmen kombiniert werden.
Alles aus einer Hand
Bei der interdisziplinären Frühförderung erhalten Eltern und Kinder alle Fördermaßnahmen aus einer Hand. Das macht die Zusammenarbeit besonders vertrauensvoll, kinder- und familienfreundlich und ermöglicht individuell passgenaue, umfassende Förderung. Dass die Therapeut*innen alle Maßnahmen auf ein übergeordnetes Teilhabeziel abstimmen und sich stetig austauschen, macht die interdisziplinäre Frühförderung zudem effektiver.
Ausbau vorantreiben
In Nordrhein-Westfalen gibt es die interdisziplinären Frühförderstellen seit 2003. Der Paritätische NRW hat ihren Ausbau maßgeblich vorangetrieben. Die meisten der Stellen sind in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen des Verbandes, wie der Lebenshilfe, dem Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung Köln sowie vieler kleinerer örtlicher Anbieter. Ihre Interessen vertritt der Paritätische NRW beispielsweise in Gremien mit Krankenkassen und anderen Leistungsträgern. Er hat außerdem maßgeblich an der Landesrahmenvereinbarung interdisziplinäre Frühförderung vom September 2019 mitgearbeitet, in der verbindliche Standards für Frühförderstellen zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen und den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe als Eingliederungshilfeträger verhandelt wurden.
Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Das 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, hat für die Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zahlreiche Veränderungen mit sich gebracht. In der Frühförderung sind seit Januar 2020 nicht mehr die Kommunen als Eingliederungshilfe- und damit Kostenträger zuständig, sondern die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Im ersten Jahr wurden die Angebote der Kommunen vollständig übernommen, seit 2021 erfolgt nun die schrittweise Umstellung auf die neuen gesetzlichen Vorgaben und Bedingungen. Zudem werden die Rahmenbedingungen für die Leistungsanbieter im Gespräch mit den Kostenträgern stetig weiter begutachtet, diskutiert und weiterentwickelt.
Gute Frühförderung in ganz NRW
Der Kostenträgerwechsel hatte den großen Vorteil, dass es nun einheitliche Standards und Rahmenbedingungen für die Frühförderstellen in NRW gibt. Familien von Kindern mit (drohender) Behinderung sollen – egal, wo in NRW sie leben – qualitativ gute Frühförderung in Anspruch nehmen können. Der Paritätische NRW fordert schon lange einen flächendeckenden Ausbau der interdisziplinären Frühförderstellen, der nun auch erklärtes Ziel der beiden Landschaftsverbände ist. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Familien einen frühen und präventiven Zugang zur Frühförderung und die Kinder passgenau und so lange wie nötig Förderung erhalten. Zu den weiteren Zielen gehört, dass die Frühförderstellen genug Zeit bekommen, um sich zum Beispiel mit den pädagogischen Fachkräften aus der Kita des Kindes oder dem behandelnden ärztlichen Fachpersonal auszutauschen. Außerdem wird in 2022 und den folgenden Jahren das Angebot einer ersten ergebnisoffenen und niedrigschwelligen Beratung von Eltern ausgebaut. Damit können mögliche Frühförderbedarfe frühzeitig festgestellt und schnelle Hilfe angeboten werden.
Zuordnung des Themas im Verband:
Fachbereich Frühförderung
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)
Ansprechperson
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