Der Paritätische NRW

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Ein Frau mit Behinderung arbeitet mit einer anderen Frau zusammen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Neben der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung eine wichtige Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bieten vor allem denjenigen einen Arbeitsplatz, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht woanders arbeiten können oder keine andere Anstellung finden. Vom Gesetzgeber sind diese Menschen als erwerbsunfähig eingestuft und erhalten daher besondere Bedingungen für die Teilhabe.

Verschiedene Werkstattbereiche

Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind in drei Bereiche gegliedert. Während des so genannten Eingangsverfahrens wird geklärt, ob die Werkstatt das passende Angebot für den jeweiligen Menschen ist und welche Aufgaben infrage kommen. Es folgt der Berufsbildungsbereich, in dem die Menschen über zwei Jahre qualifiziert und auf die Arbeit in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Anschließend werden sie in einem arbeitnehmerähnlichen Anstellungsverhältnis im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigt. Viele Werkstätten verfügen außerdem über betriebsintegrierte Arbeitsplätze in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Menschen mit besonders schweren Behinderungen

Eine Besonderheit in NRW sind die Gruppen für Menschen mit einer besonders schweren oder schweren Mehrfachbehinderung in den Werkstätten. Dem Paritätischen NRW ist es wichtig, dass auch diesen Menschen die Teilhabe an Arbeit in dieser Form ermöglicht wird.

Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes

Der Paritätische NRW und seine Mitgliedsorganisationen fördern die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch die Träger der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, wie die vielen Werkstätten der Lebenshilfe in NRW, setzen sich mit ihren zusätzlichen Angeboten für den Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes ein. Hierzu gehören aber auch weiterhin die Werkstätten, um dem im SGB IX verankerten Wunsch- und Wahlrecht gerecht zu werden und den Menschen mit Behinderung die Entscheidung über ihren Arbeitsplatz zu überlassen.


Zuordnung des Themas im Verband:

Fachbereich Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)

Ansprechperson

Ihre Ansprechperson beim Paritätischen NRW
Dr. Michael Weber
Fachreferent Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Mehr Informationen

Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.

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