Der Paritätische NRW

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Junger Mann steht vor einer Gruppe anderen Personen.

Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen für Familien mit Kindern. Benötigen sie Unterstützung, weil eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist, haben sie einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Sowohl Eltern und andere Sorgeberechtigte, zum Beispiel Pflegeeltern oder Vormünder, als auch Kinder und Jugendliche selbst sowie junge Volljährige können sich an das örtliche Jugendamt wenden. Dieses prüft den Bedarf und vermittelt Maßnahmen.

Starke Partner der Kommunen

Starke Partner in den Kommunen sind dabei die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW als Anbieter von Hilfen zur Erziehung. Dazu zählen viele kleinere örtlich ansässige Träger sowie große überregional bekannte Organisationen, wie SOS-Kinderdorf, der Deutsche Kinderschutzbund NRW und der Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) Nordrhein-Westfalen. Das Angebot der Mitgliedsorganisationen umfasst alle drei Bereiche der Hilfen zur Erziehung: ambulante Erziehungshilfen (Unterstützung der Eltern durch Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand oder sozialpädagogische Familienhilfe), teilstationäre Erziehungshilfen (Betreuung der Kinder in einer Tagesgruppe, Beratung der Eltern) und stationäre Erziehungshilfen (Kinderheime, Pflegefamilien, betreutes Wohnen).

Rechte kennen und wahrnehmen

Ob ambulant, teilstationär oder stationär – alle Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung haben zum Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen und sie in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Dem Paritätischen NRW ist dabei wichtig, dass sowohl Kinder und Jugendliche als auch ihre Eltern ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Er hat die Gründung des Vereins Ombudschaft Jugendhilfe NRW maßgeblich mit initiiert und unterstützt diesen kontinuierlich bei seiner Arbeit. Die unabhängige Beratungsstelle hilft jungen Menschen, die Schwierigkeiten in Einrichtungen der Jugendhilfe oder mit dem Jugendamt haben. Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 ist die Arbeit von unabhängigen Ombudsstellen bundesweit gesetzlich geregelt.

Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligen

Dem Paritätischen ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche mitreden und mitbestimmen können. Deshalb engagiert er sich seit Gründung der Interessenvertretung „Jugend vertritt Jugend (JvJ NRW)“ im Beirat der Fachstelle „Gehört werden!“. Die Stärkung junger Volljähriger im Übergang und die Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und Eltern gehört zu den wesentlichen Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

Interkulturelle Sensibilität

Da Hilfen zur Erziehung von Familien mit verschiedenen kulturellen Hintergründen in Anspruch genommen werden, legt der Paritätische NRW außerdem viel Wert auf interkulturelle Sensibilität. Anders als bei vielen anderen Trägern arbeiten bei den Mitgliedsorganisationen des Verbandes schon lange Fachkräfte mit verschiedenen Migrations- und unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.


Zuordnung des Themas im Verband:

Fachbereich Hilfen zur Erziehung
Fachgruppe Hilfen zur Erziehung (Fachgruppenleitung: Rudolf Boll)

Ansprechpersonen

Silke Böings
Silke Böings
Fachreferentin Hilfen zur Erziehung (Rheinland)
Sabine Schweinsberg
Sabine Schweinsberg
Fachreferentin Hilfen zur Erziehung (Westfalen-Lippe)

Mehr Informationen

Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.

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