Der Paritätische NRW

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Zwei Menschen mit Behinderung backen Kuchen

Offene Behindertenhilfe

Die Offene Behindertenhilfe umfasst verschiedene ambulante Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung, die zum Ziel haben, ihnen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Wichtig ist, dass dabei immer der Mensch mit seinen individuellen Bedarfen, Interessen und Wünschen im Mittelpunkt steht. Die Dienste der Offenen Behindertenhilfe verstehen sich als Dienstleister für Menschen mit Behinderung und stehen ihnen und ihren Familien beratend zur Seite. Unter den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW gibt es eine Vielzahl von Anbietern solcher Dienste sowie von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.

Familienunterstützende und -entlastende Dienste

Zu diesen Angeboten zählen die Familienunterstützenden und -entlastenden Dienste. Sie wurden in den 1980er-Jahren von Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, wie der Lebenshilfe und den Verbänden für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, ins Leben gerufen. Heute gibt es unter dem Dach des Verbandes die meisten Dienste dieser Art. Sie begleiten und unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung ihres Alltags, bei der Freizeitgestaltung und informieren und beraten deren Angehörige beziehungsweise Familien.

Schulbegleitung und Kita-Assistenz

Weitere Angebote der Offenen Behindertenhilfe sind die Schulbegleitung und Kita-Assistenz. Diese richten sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die beim Besuch der Schule beziehungsweise Kita auf eine individuelle Assistenz angewiesen sind. Dem Paritätischen NRW ist wichtig, dass diese Angebote gewisse Qualitätsstandards erfüllen, denn nur so können Teilhabe und Inklusion wirklich gewährleistet sein. Daher hat er sich im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bei den Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag für Qualitätsstandards und eine angemessene Refinanzierung eingesetzt. Seine Mitgliedsorganisationen unterstützt der Verband bei der Umsetzung dieser Standards.

Vielzahl verschiedener Beratungsstellen

Unter dem Dach des Paritätischen NRW gibt es eine Vielzahl verschiedener Beratungsstellen für Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihre Familien. Sie informieren und unterstützen in sämtlichen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation. Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes wurde das Beratungsangebot deutlich gestärkt. Neben den vom Landschaftsverband Rheinland finanzierten Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen (KoKoBe) und vielen anderen Beratungsstellen, gibt es seit 2018 auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®). Solche Beratungsstellen, die Menschen mit Behinderung und ihren Familien dabei helfen, sich im vielfach unübersichtlichen Sozialsystem zurechtzufinden, hatte der Paritätische viele Jahre gefordert.

Weitere offene Angebote und Hilfen

Damit Menschen mit Behinderung so selbstbestimmt wie möglich leben und an der Gesellschaft teilhaben können, gibt es bei den Mitgliedsorganisationen des Paritätischen viele weitere offene Angebote und Hilfen. Dazu zählen zum Beispiel Autismusambulanzen und -zentren, Selbsthilfegruppen und Angebote aus den Bereichen Sport, Freizeit und Kultur.


Zuordnung des Themas im Verband:

Fachbereich Offene Behindertenhilfe
Fachgruppe Teilhabe, Inklusion und Rehabilitation (Fachgruppenleitung: Thomas Müller)

Ansprechpersonen

Monika Mühlhoff
Monika Mühlhoff
Fachreferentin Offene Behindertenhilfe (Beratungsstellen)
Andrea Schwartz
Andrea Schwartz
Fachreferentin Offene Behindertenhilfe (Ambulante Dienste)

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Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.

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