Der Paritätische NRW

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Mädchen mit großer Zanhlücke lacht

Offene Ganztagsschule

Offene Ganztagsschulen (OGS) bieten Kindern über den regulären Unterricht hinaus umfassende Angebote zur Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie unterstützen eine ganzheitliche Bildung, in dem sie abgestimmt auf den individuellen Bedarf die Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Kompetenzen von Kindern fördern. Gleichzeitig unterstützen OGS-Angebote durch Öffnungszeiten bis in die Nachmittagsstunden viele Familien in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bedarf an Plätzen für den offenen Ganztag ist vielerorts noch nicht gedeckt.

Kooperative Zusammenarbeit als Grundlage

Eine zentrale Grundlage der offenen Ganztagsschule ist die kooperative Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Mehr als zwei Drittel der Träger offener Ganztagsangebote sind einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Im Paritätischen NRW sind das neben großen Vereinen und gemeinnützigen GmbHs auch Elternvereine und Fördervereine von Schulen, die Ganztagsangebote eigenständig organisieren. Gemeinsam mit ihnen engagiert sich der Verband für bessere Rahmenbedingungen.

Forderung nach verbindlichen Mindeststandards

Aufgrund der anhaltenden Unterfinanzierung und fehlender verbindlicher Mindeststandards im Ganztagserlass des NRW-Schulministeriums in Bezug auf Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung bleibt das Ziel einer landesweit einheitlichen Qualität der Ganztagsangebote bisher unerreicht. In vielen Kommunen hängt die Qualität der Betreuung davon ab, ob diese finanziell in der Lage und bereit sind, freiwillige Zuschüsse für den Offenen Ganztag bereitzustellen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt gemacht: Ab dem 1. August 2026 erhalten alle Grundschulkinder ab der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren sukzessive auf weitere Klassenstufen (bis einschließlich Klassenstufe 4) ausgeweitet. Der Offene Ganztag in Nordrhein-Westfalen soll nach aktuellem Stand weiterhin auf Basis eines Ganztagserlasses organisiert und in seiner bisherigen Form fortgeführt werden. Der Paritätische NRW fordert nach wie vor die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die verbindliche Mindeststandards festschreibt. Dazu zählen Regelungen zu Personalschlüsseln, Qualifikationsanforderungen des Personals, Gruppengrößen und Raumkonzepten. Diese Standards sind essenziell, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckend vergleichbare Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Die weitere Entwicklung und Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Paritätische NRW mit Nachdruck begleiten, um eine zukunftsfähige Ausgestaltung des Offenen Ganztags in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.


Zuordnung des Themas im Verband:

Fachbereich Offene Ganztagsschule
Fachgruppe Kinder und Familie (Fachgruppenleitung: Mechthild Thamm)

Ansprechperson

Marion Gebauer
Marion Gebauer
Fachreferentin Offene Ganztagsschule

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Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.

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