Der Paritätische NRW

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Mädchen mit großer Zanhlücke lacht

Offene Ganztagsschule

Offene Ganztagsschulen (OGS) bieten Kindern über den regulären Unterricht hinaus umfassende Angebote zur Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie unterstützen eine ganzheitliche Bildung, in dem sie abgestimmt auf den individuellen Bedarf die Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Kompetenzen von Kindern fördern. Gleichzeitig unterstützen OGS-Angebote durch Öffnungszeiten bis in die Nachmittagsstunden viele Familien in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bedarf an Plätzen für den offenen Ganztag ist vielerorts noch nicht gedeckt.

Kooperative Zusammenarbeit als Grundlage

Eine zentrale Grundlage der offenen Ganztagsschule ist die kooperative Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Mehr als zwei Drittel der Träger offener Ganztagsangebote sind einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Im Paritätischen NRW sind das neben großen Vereinen und gemeinnützigen GmbHs auch Elternvereine und Fördervereine von Schulen, die Ganztagsangebote eigenständig organisieren. Gemeinsam mit ihnen engagiert sich der Verband für bessere Rahmenbedingungen.

Forderung nach verbindlichen Mindeststandards

Bedingt durch die Unterfinanzierung der Angebote und fehlende Mindeststandards des Ganztagserlasses des NRW-Schulministeriums hinsichtlich Personal, Räumen und Ausstattung ist das Ziel einer landesweit vergleichbaren Qualität der Angebote bisher nicht erreicht. Vielerorts hängt die Qualität derzeit davon ab, ob die Kommune finanziell in der Lage und willens ist, die Angebote des offenen Ganztags auf Basis freiwilliger Leistungen zu bezuschussen. Der Paritätische NRW fordert die Schaffung einer eigenen gesetzlichen Grundlage, die verbindliche Mindeststandards, zum Beispiel zu Personalschlüssel, Qualifikation des Personals, Gruppengrößen und Raumprogrammen, enthält. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Dieser gilt ab dem 1. August 2026 für alle Grundschulkinder ab der ersten Klasse und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Der Paritätische NRW wird die Entwicklung und Umsetzung des Rechtsanspruchs in Nordrhein-Westfalen eng begleiten.


Zuordnung des Themas im Verband:

Fachbereich Offene Ganztagsschule
Fachgruppe Kinder und Familie (Fachgruppenleitung: Mechthild Thamm)

Ansprechperson

Marion Gebauer
Marion Gebauer
Fachreferentin Offene Ganztagsschule

Mehr Informationen

Zu vielen unserer Themen gibt es fachliche Broschüren zum Herunterladen.

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