Der Paritätische NRW

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Kita-Kinder des Kinderschutzbund NRW mit der NRW-Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul bei der Projektpräsentation „Dein gutes Recht“.

„Dein gutes Recht“: das Landeskinderschutzgesetz NRW kindgerecht erklärt

17.12.2024

Kinder und Jugendliche wollen und dürfen mitbestimmen, gerade wenn es um ihre eigenen Rechte und ihre Zukunft geht. Damit dies gelingt, brauchen sie jedoch verständliche Informationen. Dafür, dass das Landeskinderschutzgesetz NRW in kindgerechte Sprache übersetzt wird, haben nun Vorschulkinder und Erzieher*innen aus drei Kindertageseinrichtungen in Lohmar, Essen und Euskirchen gesorgt. Im Rahmen des Projekts „Dein gutes Recht“ vom Kinderschutzbund NRW, Mitgliedsorganisation im Paritätischen NRW, haben sie dabei geholfen, das Gesetz für Kinder verständlich zu erklären. Das Ergebnis präsentierten einige von ihnen nun der NRW-Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul.

Verständliche Infos schon für die Jüngsten

„Das Landeskinderschutzgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein, um die Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen zu schützen“, sagt Michael Kutz, Landesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes in NRW. Deshalb sei es wichtig, dass auch schon die Jüngsten die Inhalte kennen. „Außerdem steht es im Gesetz selbst, dass Kinder und Jugendliche auf verständliche Weise über ihre Rechte informiert werden sollen“, ergänzt Sabrina Müller-Kolodziej, die das Projekt beim Kinderschutzbund koordiniert.

Wichtige Gesetzesinhalte als Bildergeschichten

Insgesamt haben rund 60 Kinder in Ideen-Werkstätten mit daran gearbeitet, wie das Gesetz kindgerecht erklärt werden kann. Auch die Vorschläge der pädagogischen Fachkräfte wurden einbezogen. Ob dabei ein Buch, eine App, ein Spiel oder etwas Anderes entstehen sollte, war zu Anfang noch offen und entschied sich erst im Laufe des Projekts. Als sinnvoll für Kinder im Kita-Alter stellten sich Bildergeschichten heraus – gedruckt als Kamishibai-Karten. Kamishibai ist eine traditionelle japanische Form des bildgestützten Erzählens, bei der die besondere Wirkung von Illustrationen auf Papierbögen ausgeht. Die von der bekannten Kinderbuch-Illustratorin Franziska Harvey liebevoll gestalteten Bilder zeigen wichtige Inhalte des Gesetzes aus der Lebenswelt der Kinder: Wer schützt sie und kann helfen, wenn es Probleme gibt? Wer muss im Kinderschutz zusammenarbeiten? Was ist ein Schutzkonzept? All das können Kinder beim Anschauen der Bilder entdecken. Auf der Rückseite der Bildkarten stehen Informationen und Tipps für die pädagogischen Fachkräfte.

Beim Kinderschutzbund bestellbar

„Mit den Materialien ‚Dein gutes Recht‘ können pädagogische Fachkräfte mit den Kindern auf spielerische Weise über das Landeskinderschutzgesetz NRW ins Gespräch kommen“, erklärt Müller-Kolodziej. Die Kamishibai-Karten und die dazugehörigen Broschüren für Kinder und Eltern zum Mitnehmen können beim Kinderschutzbund NRW bestellt werden. Darüber hinaus gibt es Ausmalbilder für Kinder zum Herunterladen.

Im Ministerium präsentiert

Gefördert wurde das Projekt „Dein gutes Recht“ vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte im November 2024 sind einige der Kinder aus dem Projekt deshalb nach Düsseldorf gefahren und haben die Ergebnisse der NRW-Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul präsentiert. Bei ihrem Besuch im Ministerium überreichten sie ihr vier große Bildkarten für das Kamishibai-Erzähltheater und eine Broschüre. Paul über das Projekt: „‚Dein gutes Recht‘ ist ein herausragendes Projekt. Denn es trägt dazu bei, Kindern ihre Rechte im Kinderschutz zu vermitteln. Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen, gerade wenn es um ihre eigenen Rechte und Zukunft geht. Dafür brauchen sie verständliche und kindgerecht erklärte Gesetze – so wie das jetzt mit dem Landeskinderschutzgesetz gelungen ist. Ich danke allen Projektbeteiligten ganz herzlich – vor allem den pädagogischen Fachkräften sowie dem Kinderschutzbund Nordrhein-Westfalen. Das Projekt hat gezeigt: Beteiligung geht auch schon mit den Kleinsten!“