
Menschenfeindliche und rechtsextreme Positionen sowie Organisationen sind unvereinbar mit dem Paritätischen NRW
25.02.2025
Der Paritätische NRW bekräftigt seine Position als Teil der zivilgesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechtsextremismus. Er steht fest zu seinen Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt und lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und Menschenfeindlichkeit ab. Die Zusammenarbeit mit rechtsextremen, demokratie- und verfassungsfeindlichen Organisationen und Parteien ist unvereinbar mit den Werten des Paritätischen NRW. Einen entsprechenden Beschluss hat der Aufsichtsrat des Verbandes im Februar 2025 verabschiedet.
Kein Raum für Rassismus und Rechtsextremismus
Der Paritätische NRW ist ein konfessionell und parteipolitisch unabhängiger Spitzenverband der Wohlfahrtspflege in NRW. Seine Mitgliedsorganisationen repräsentieren eine breite Vielfalt an sozialen Realitäten, Weltanschauungen und politischen Überzeugungen. Diese Vielfalt wird als Bereicherung angesehen. Mit dem Beitritt zum Paritätischen NRW bekennt sich jede Organisation zur Satzung und zu den Grundsätzen des Verbandes, die keinen Raum für Rassismus und Rechtsextremismus lassen. Gemeinsam stehen der Paritätische NRW und seine Mitgliedsorganisationen ein für Humanität, Gerechtigkeit, Solidarität und Demokratie. Mit dem aktuell verabschiedeten Unvereinbarkeitsbeschluss verdeutlicht der Aufsichtsrat, dass ein Verstoß gegen diese Grundsätze zu einem Ausschluss aufgrund von verbandsschädlichem Verhalten führen kann.
Klare Haltung
Der Aufsichtsrat hält in seinem Beschluss außerdem fest, dass ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende, die durch menschenfeindliches oder rechtsextremes Verhalten auffallen, im Verband keinen Platz haben. Mitgliedern der Gremien des Paritätischen NRW kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Durch ihre Wahl repräsentieren sie die Mitgliedsorganisationen sowie die Werte und Ziele des Verbandes. Menschenfeindliches und rechtsextremes Verhalten sowie die Mitgliedschaft in rechtsextremen Bündnissen, Organisationen und Parteien sind mit einem Mandat im Paritätischen NRW unvereinbar und können dessen Entzug zur Folge haben.
Keine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen
Der Paritätische NRW schließt zudem die Zusammenarbeit mit rechtsextremen Organisationen und Parteien aus – auch die indirekte Zusammenarbeit in Bündnissen. Er vermeidet die Einladung von Funktionsträger*innen von als rechtsextrem eingestuften Parteien, Organisationen und Bündnissen zu seinen Veranstaltungen. In der für seine Arbeit essenziellen Zusammenarbeit mit Institutionen auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene trennt er jedoch Parteizugehörigkeit und Amt und sieht legitimierte Amtsinhaber*innen als notwendige Gesprächspartner*innen.